Beglaubigungen (bescheinigte Übersetzungen)
Egal, ob eine private, geschäftliche, notarielle, standesamtliche oder gerichtliche Urkunde, wenn Sie in Deutschland oder im Ausland leben und eine bescheinigte Übersetzung (die sogenannte Beglaubigung) von einer/ins eine der nachfolgend erwähnten Sprachen meiner Kompetenz (Portugiesisch, Deutsch und Englisch) brauchen, hier sind Sie am richtigen Ort, da ich für diese Sprachen ermächtigt bin. Darüber hinaus und laut dem OLG Koblenz, bin ich befugt, "hybride" Urkunden zu übersetzen und zu bescheinigen. Das bedeutet - z.B. -, wenn eine Urkunde in zwei verschiedenen Sprache verfasst wurde und eine dieser Sprache Englisch ist, darf ich den englischen Teil dieser Urkunde ins Deutsche übersetzen und bescheinigen. Beachten Sie bitte, dass ich Übersetzungen von Englisch ins Portugiesische oder umgekehrt nicht bescheinigen darf, da Deutschland Deutsch die Grundsprache ist und - in meinem Fall - mir die Beglaubigung von einer Fremdensprache. Ihre Dateien, Urkunden und Informationen werden von mir stets vertraulich behandelt. Die bescheinigten Urkunden können persönlich abgeholt oder per Post zugeschickt werden.
Stichwörter: Vollmächte, Verträge, Eheverträge, Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Diplomen, Schulzeugnisse, Zertifikaten, Führerscheine, Lebensläufe, Firmendokumente
Die Preise basieren auf dem JVEG (ausführlich: Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz, das Gesetz über die Vergütung von Dolmetschern und Übersetzern) - obwohl auch eine Pauschalsumme für den Job berechnet werden kann - und werden hier im Lande zusätzlich mit 19% MwSt. besteuert. Je nach Situation, es ist durchaus möglich, dass Sie dazu eine Überbeglaubigung benötigen, wobei Mehrkosten entstehen können. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf, um Ihre Verfügbarkeitsanfrage zu stellen und einen unverbindlichen Kostenvoranschlag sowie weitere Informationen zu erhalten.
SPRACHE |
RICHTUNG |
SPRACHE |
DEUTSCH |
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PORTUGIESISCH |
ENGLISCH |
<=> |
DEUTSCH |